Neue Bauzonenordnung (BZO) für Schwerzenbach

Die Gemeinde Schwerzenbach, unterstützt von einem Planungsteam, hat eine neue BZO erarbeitet und vorgelegt, die einen grösseren Siedlungsumbau ab 2022 vorsieht. Vor allem sind massive Umzonungen von Industriezone in Wohn- oder Gemischtnutzzone enthalten, was die Bevölkerungszahl stark erhöhen wird.

Über diese BZO-Vorlage hat die Gemeindeversammlung vom 30.3.2022 entschieden: Die Vorlage wurde per Rückweisungsantrag zur Nachbesserung zurück gewiesen.

Die AWS unterstützt das Vorhaben weiterhin unter dem Grundsatz Grössere Siedlungsumbauten müssen nachweislich einen Mehrwert für die Mehrheit der Bevölkerung bringen. Der Wohnlichkeit und Aufenthaltsqualität in den Siedlungen ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Nachfolgend informieren wie über den Stand der BZO-Vorlage in chronologischer Reihenfolge.

seit 2019:

Die AWS war mit Thomas Aepli und Jürg Furrer im sogenannten Begleitgremium an der Planung vertreten.

Einige AWS Mitglieder beteiligten sich rege an der Diskussion des Themas und leisteten so einen wichtigen Beitrag. Der Austausch erfolgte, indem das Kernteam die Interessierten periodisch über den Wissenstand informierte, deren Meinung abfragte und diskutierte. Die AWS hat dann jeweils eine konsolidierte Stellungnahme ins Planungsteam eingebracht und die Vereinsmitglieder adäquat informiert.

Status Ende August 2021:

Per Ende August 2021 hat die Gemeinde den Flyer „Zukunft mitgestalten“ an die Haushaltungen verteilt. Darin wird zum „öffentlichen Forum“ am 14. September eingeladen, wo informiert werden soll.

Auch wird bekannt gegeben, dass die öffentliche Auflage der Vorlage „neue BZO“ bereits am 3. September erfolgen wird.

Das heisst, dass der Gemeinderat den Entwurf der neuen BZO fertiggestellt hat und keine Möglichkeit gibt, diesen vorab einzusehen und darüber noch zu diskutieren, entgegen den Schlagwörtern „Zukunft mitgestalten“, „Mitwirkung“, etc. . Wir erinnern daran, dass die vielfachen Inputs und Diskussionsbeiträge der AWS zur neuen BZO in Bezug auf „Wohnlichkeit“ von Gemeinderat und Planern bisher nicht gewürdigt wurden.

Nunmehr bleiben noch folgende Mittel für gewünschte Anpassungen:
1) Einsprache gegen den Entwurf der öffentlichen Auflage

2) konkrete Anträge an der Gemeindeversammlung, an der über die BZO abgestimmt wird.

Status Ende Oktober 2021:

Die AWS Vertreter haben die öffentliche Auflage der BZO, Stand 7. Juni 2021, im Detail studiert.

Aus dem Ergebnis unserer Aktenstudien und Diskussionen haben wir Einwendungen zur öffentlichen Auflage der BZO formuliert und rechtzeitig eingereicht. Wir sehen unsere mehrfachen Inputs betreffend Wohnlichkeit wenig berücksichtigt und es fehlen die erwarteten und zwingend auszuweisenden positiven Einflüsse aus Freiraumkonzepten (insbesondere ist das „Freiraumkonzept Chimlibach“ noch inexistent; man warte hierfür die Ergebnisse des „Wasserbauprojekt Chimlibach“ des Kantons ab!).

Per Ende August 2021 hat die Gemeinde den Flyer „Zukunft mitgestalten“ an die Haushaltungen verteilt. Darin wurde zum „öffentlichen Forum“ am 14. September eingeladen, wo informiert wurde. Kritische Fragen wurden nicht beantwortet.

Antworten auf unsere diversen Anfragen sind pendent.

Status Ende Januar 2022:

Die Gemeinde hat im Januar 2022 mit mehreren Seiten grossen Inseraten im Glattaler ihren Standpunkt dargelegt.

An die Haushaltungen wurde eine 16 Seiten starke Informationsbroschüre „Entwicklung weiterführen und steuern“ verteilt.

Am 23. Februar hat die Gemeinde auf ihrer homepage die definitiven Unterlagen zur BZO Abstimmung aufgeschaltet, wie sie der Gemeinderat offenbar per 7. Februar beschlossen hatte:

Broschüre „Entwicklung weiterführen und steuern“,
Planungsbericht BZO, Stand 25. Januar 2022 (91 Seiten),
Bestimmungen BZO (synoptische Darstellung), Stand 25. Januar 2022 (23 Seiten),
Zonenplan BZO, Stand 25. Januar 2022,
Einwendungsbericht BZO, Stand 25. Januar 2022 (91 Seiten)

Die sorgfältige Durchsicht dieser Unterlagen erforderte die volle Aufmerksamkeit und einen hohen Zeitbedarf. Die Themen „Wohnlichkeit“ und „Freiraumkonzepte“ sind in der Vorlage nach wie vor höchst unbefriedigend berücksichtigt worden, nicht im Sinn der AWS. Vielmehr ersieht man aus den Dokumenten und den Artikeln der Gemeinde viele Worthülsen und Versprechungen, die aber allesamt nicht bindenden Charakter haben, allenfalls als (momentanes) Lippenbekenntnis aufgefasst werden können.

Man vermisst den Willen der Gemeinde, mit den Einwendern (inkl. der AWS) einen Konsent in wichtigen Bereichen anzustreben und belastbar in der BZO zum Ausdruck zu bringen.


Infoveranstaltung am 16.3.2022:

Neuigkeit an dieser Veranstaltung ist ein erster Entwurf einer Revitalisierungsstudie Chimlibach, die Vertreter des Kantons präsentieren. Dies ist sicher ein guter Ansatz, aber noch keineswegs ein „Freiraumkonzept Chimlibach“.

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Gemeindeversammlung vom 30.3.2022:

Über diese BZO-Vorlage hat die Gemeindeversammlung vom 30.3.2022 entschieden: Die Vorlage wurde per Rückweisungsantrag zur Nachbesserung zurück gewiesen.


offizielle amtliche Unterlagen, Stand 25.1. 2022, siehe
https://www.schwerzenbach.ch/de/politikverwaltung/politik/projekte/

Sie können das Thema mit uns weiterhin gerne diskutieren, denn jetzt folgt die Nachbesserung!
Jürg Furrer: 044 825 3278, yurg@gmx.net
oder
Thomas Aepli: 044 825 34 22, thomas.aepli@gmail.com